Verhalten im Krankheitsfall

  • Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie uns bitte unverzüglich ab 7:30 Uhr unter der Tel.-Nr. 133/4665 oder per E-Mail.
  • Im Falle der telefonischen Verständigung der Schule ist der Klassenlehrkraft die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
  • Bei länger andauernder Krankheit bitten wir um einen 2. Anruf spätenstens am 3. Tag.
  • Sollte Ihr Kind länger als zehnTage aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir Sie um ein ärztliches Attest.

Unentschuldigte Fehltage

  • Eltern werden grundsätzlich unverzüglich über das Sekretariat über das unentschuldigte Fehlen ihres Kindes am Schulvormittag informiert.
     
  • Bei drei unentschuldigten Fehltagen erfolgt mit Eltern ein Gespräch. An diesem Gespräch kann neben den Eltern und der Klassenlehrkraft auch die Schulsozialarbeit teilnehmen. Im Gespräch sollen die Ursachen für das wiederholte Fehlen des Kindes geklärt und Maßnahmen abgesprochen werden.
     
  • Kommt es im weiteren Verlauf zu unentschuldigten Fehlzeiten, wird die Schulleitung informiert. Es wird geprüft, ob aufgrund der vorliegenden Fehlzeiten weitere Schritte wie Bußgeld bis polizeiliche Beiführung eingeleitet werden müssen.

Bitte geben Sie immer Ihre aktuelle Telefonnummer im Sekretariat ab. Ebenso eine Telefonnummer, unter der Sie am Arbeitsplatz – notfalls – erreichbar sind.
Alle Lehrkräfte prüfen vor Unterrichtsbeginn die Vollständigkeit der Klasse und melden abwesende (nicht entschuldigte) Schülerinnen und Schüler im Sekretariat. Wenn wir dann nichts von Ihnen gehört haben, müssen wir bei Ihnen telefonisch rückfragen.
 

Läuse

Wird in der Klasse Ihres Kindes Kopflausbefall festgestellt, werden Sie von uns umgehend schriftlich informiert.
Wir bitten Sie, sofort nach Erhalt der Information durch die Schule die Haare Ihres Kindes gründlich zu untersuchen und in den folgenden Wochen die Haare Ihres Kindes besonders gut zu beobachten und dabei auf den Befall von Läusen und Nissen, die gerne mit Hautschuppen verwechselt werden, zu achten.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass jeder Mensch Kopfläuse bekommen kann. Es hat z.B. nichts damit zu tun, wie oft die Haare gewaschen werden. Die Läuse ernähren sich von menschlichem Blut, nicht etwa vom „Schmutz“. Ihre Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt von Haar zu Haar.

Haben Sie Läuse in den Haaren Ihres Kindes gefunden, darf das Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn eine sachgerechte Behandlung mit einem zugelassenen Mittel durchgeführt wurde. Da trotz korrekter Behandlung einzelne Nissen überleben können, ist grundsätzlich eine zweite Behandlung in 8 bis maximal 10 Tagen erforderlich. In dieser Zeit sind alle überlebenden Larven geschlüpft. Diese verlassen in den ersten 7 Tagen ihren Wirt nicht und werden erst nach etwa 10 Tagen geschlechtsreif.

Eltern sind gemäß §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, der Schule Mitteilung über einen Kopflausbefall zu machen sowie die Durchführung der Behandlung zu bestätigen.

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Mithilfe!

Weitere Informationen vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg finden Sie hier: