Fragen: Schulanfänger aus dem Bezirk

In der Regel Anfang bis Mitte März, den Termin finden Sie in unserem Kalender unter Aktuelles. Dieser Tag ist an allen Grundschulen gleich.

Weiterführende Informationen – auch zur Schulpflicht Ihres Kindes oder der Möglichkeit zur vorzeitigen Einschulung – finden Sie auf der Seite der Stadt Karlsruhe.

Eine Einladung zu diesem Tag geht Ihnen rechtzeitig zu.

Nach der aktuellen Regelung der Schulpflicht ist der Einschulungsstichtag der 30. Juni.

Nach derzeit geltender Regelung sind alle bis 30. Juni 2018 geborenen Kinder zum Schuljahr 2024/25 schulpflichtig

"Kann-Kinder": Die ab 01. Juli 2018 geborenen Kinder müssen nicht an der Grundschule angemeldet werden. Sofern eine Anmeldung gewünscht wird, können diese Kinder jedoch an der Grundschule angemeldet werden. Über die Schulreife entscheidet die Stammschule.

Mit Eingabe Ihres Straßennamen und der Hausnummer auf der Suchmaske unter diesem Link können Sie die für Sie zuständige Grundschule ermitteln.

Bitte bringen Sie zur Einschreibung die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch mit.

Zudem benötigen wir einen gültigen Masern-Impfnachweis (Impfpass).

Auf Antrag der Erzie­hungs­­­be­rech­tig­ten besteht die Möglich­keit der vorzei­ti­­gen Einschu­­lung oder der Zurück­stel­lung vom Schul­­be­­such. Die Schul­lei­te­rin­­nen bzw. Schul­lei­ter erteilen entspre­chende Auskunft.

Schulpflichtige Kinder, die zurückgestellt werden sollen, müssen jedoch regulär angemeldet werden und können am Einschreibtermin den Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.

Bei vorzeitiger Einschulung gilt für das Schuljahr 2023/24: Kinder, die ab dem 01. Juli 2017 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schul­pflich­ti­­gen Kindes. Voraus­­set­­zung ist die Schul­fä­hig­keit des Kindes, die nach wie vor von der Schul­lei­tung – ggf. unter Einbe­­zie­hung eines pädago­gisch-psycho­lo­­gi­­schen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesun­d­heits­­amts – festge­­stellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schul­­besuch zurückgestellt.

Ja, die Anmeldung muss grundsätzlich in der für den Wohnbe­zirk zustän­di­gen Grund­­schule erfolgen. Hier kann bei Anmeldung der Antrag auf Schulbezirkswechsel gestellt werden.

Kinder, die eine Privat­­schule besuchen und dort angemeldet werden, müssen zuvor an der zustän­di­gen Grund­­schule unter Vorlage des entspre­chen­­den Nachwei­ses abgemeldet werden.

Unter Betreuung finden Sie alle Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind.
Anmeldungen können bereits vor dem jeweils jährlichen Schulanmeldetermin vorgenommen werden.

Nein; jedoch findet jährlich Ende Januar für alle interessierten Erstklasseltern ein Informationsabend statt.

Der Termin wird rechtzeitig auf unserer Homepage veröffentlicht. Eltern aus dem Bezirk sowie Eltern von bereits vorgemerkten Kindern anderer Grundschulen erhalten eine separate Einladung.

Nach erfolgter Einschreibung und Klasseneinteilung werden im Juni/Juli alle Schulanfänger zu einem Schnuppervormittag eingeladen. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, einen Eindruck des bevorstehenden Schulalltages zu bekommen.